BFH - Beschluß vom 07.07.1999
VIII R 81/91
Normen:
FGO § 104 Abs. 2 § 105 Abs. 4 § 116 Abs. 1 Nr. 5 § 119 Nr. 3, 6 § 120 Abs. 2 ;

Verfahrensmangel, schlüssige Darlegung

BFH, Beschluß vom 07.07.1999 - Aktenzeichen VIII R 81/91

DRsp Nr. 2002/2441

Verfahrensmangel, schlüssige Darlegung

1. Die zulassungsfreie Revision wegen eines wesentlichen Verfahrensmangels gem. § 116 Abs. 1 FGO setzt voraus, dass der geltend gemachte Verfahrensmangel schlüssig gerügt wird. Der Kl. muss Tatsachen vortragen, die - ihre Richtigkeit unterstellt - einen Mangel i.S.v. § 116 Abs. 1 FGO ergeben. 2. Ein Verfahrensmangel ist nicht schlüssig dargelegt, wenn lediglich vorgetragen wird, das Urteil sei erst nach Ablauf von 5 Monaten zugestellt worden.

Normenkette:

FGO § 104 Abs. 2 § 105 Abs. 4 § 116 Abs. 1 Nr. 5 § 119 Nr. 3, 6 § 120 Abs. 2 ;