BFH - Beschluss vom 15.09.2003
IV B 87/03
Normen:
FGO §§ 76 115 Abs. 2 Nr. 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 1608

Verfahrensmangel; Verletzung der Sachaufklärungspflicht

BFH, Beschluss vom 15.09.2003 - Aktenzeichen IV B 87/03

DRsp Nr. 2003/13153

Verfahrensmangel; Verletzung der Sachaufklärungspflicht

1. Das Unterlassen weiterer Sachverhaltsermittlungen kann sich nur dann als Verfahrensfehler darstellen, wenn ihre Notwendigkeit sich dem FG hätte aufdrängen müssen.2. Hat sich der Jahresumsatz einer Spielhalle nach der Vornahme eines Umbaus nahezu verdoppelt im Vergleich zum Jahr vor dem Umbau, besteht für das FG kein Anlass zu prüfen, ob infolge des Umbaus und der Modernisierung der alte Kundenstamm nahezu vollständig verdrängt und durch einen Kundenstamm ersetzt wurde.

Normenkette:

FGO §§ 76 115 Abs. 2 Nr. 3 ;

Gründe: