BFH - Beschluß vom 27.05.1999
V B 167/98
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 1498

Verfahrensmangel; Versagung des rechtlichen Gehörs

BFH, Beschluß vom 27.05.1999 - Aktenzeichen V B 167/98

DRsp Nr. 1999/8495

Verfahrensmangel; Versagung des rechtlichen Gehörs

1. Hat ein Kl. Gelegenheit, die von ihm für entscheidungserheblich gehaltenen Gesichtspunkte in sachlicher und rechtlicher Hinsicht vorzutragen, scheidet eine Versagung rechtlichen Gehörs aus. 2. Der Anspruch auf rechtliches Gehör gewährleistet kein Rechtsgespräch mit dem Gericht. 3. Ob das FG bei der Gesamtwürdigung des Sachverhalts die maßgebenden Rechtsgrundsätze zutreffend berücksichtigt hat, betrifft den geltend gemachten Verfahrensmangel nicht.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3 ;

Gründe: