BFH - Beschluss vom 18.05.2005
VIII B 56/04
Normen:
EStG § 20 Abs. 1 Nr. 2 ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2005, 1811
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 09.01.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 3732/01

Verfahrensmangel; vGA

BFH, Beschluss vom 18.05.2005 - Aktenzeichen VIII B 56/04

DRsp Nr. 2005/11859

Verfahrensmangel; vGA

1. Bei der Beurteilung, ob das FG einen Verfahrensfehler begangen hat, kommt es auf dessen materiell-rechtlichen Standpunkt an.2. Eine Vermögensminderung kann auch dann eintreten, wenn dem GmbH-Gesellschafter Gelder von betrieblichen Konten gezahlt werden, die (zu Unrecht) nicht in der Buchführung der GmbH ausgewiesen sind.

Normenkette:

EStG § 20 Abs. 1 Nr. 2 ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 ;

Gründe:

Die Beschwerde ist, soweit ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) überhaupt in einer den Anforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO genügenden Weise dargelegt worden sein sollte, jedenfalls unbegründet.