Die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 22.09.2021 –
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Kläger zu tragen.
I.
Die Kläger und Beschwerdeführer (Klägerin und Kläger) sind Miterben nach ihrem 2015 verstorbenen, im Zeitpunkt seines Todes unter Betreuung stehenden Bruder. Der Bruder war neben weiteren Familienangehörigen Miterbe nach seinem im Jahre 1945 verstorbenen Vater. Der Beklagte und Beschwerdegegner (Finanzamt —FA—) setzte gegenüber beiden Klägern Erbschaftsteuer fest und berücksichtigte dabei jeweils Verbindlichkeiten aus einer Ausgleichsverpflichtung des Bruders gegenüber der Erbengemeinschaft nach dem Vater. Deren Höhe ist zwischen den Beteiligten streitig.
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