Die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 24.09.2021 –
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Kläger zu tragen.
I.
Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) hatten Klage wegen eines Einheitswert– und Grundsteuermessbescheids erhoben. Berichterstatter im Finanzge-richt (FG) war zunächst Richter am Finanzgericht A.
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