Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 4.000,00 EUR festgesetzt.
I.
In dem Ausgangsverfahren hat die Antragstellerin den Antragsgegner auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung für die ehemalige gemeinsame Ehewohnung in Anspruch genommen.
Die Beteiligten sind geschiedene Eheleute. Die Ehe ist mit Beschluss des Amtsgerichts Paderborn vom 09.11.2011, AZ: 87 F 102/11, rechtskräftig seit dem 20.12.2011, geschieden worden. Seit Januar/Februar 2010 leben die Beteiligten voneinander getrennt. Sie sind Miteigentümer zu je 1/2 des Einfamilienhauses M in Paderborn. Seit der Trennung der Beteiligten bewohnt der Antragsgegner die Immobilie allein.
Die Antragstellerin hat erstinstanzlich -nach entsprechender schriftlicher Aufforderung- beantragt, den Antragsgegner zur Zahlung einer monatlichen Nutzungsentschädigung in Höhe von 400,00 € ab dem 01.06.2010 zu verpflichten.
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