Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Wertfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Helmstedt vom 17.08.2023 abgeändert und der Wert für das Verfahren erster Instanz auf 5.640,00 € festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
Die Beschwerde betrifft den Verfahrenswert des auf die ehemalige Ehewohnung bezogenen Herausgabeverlangens nach rechtskräftiger Ehescheidung.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|