Der Kläger begehrt den Billigkeitserlass von Einfuhrumsatzsteuer (EUSt).
Mit Steuer- und Zinsbescheid vom XX. März 2008 XXX-XXX setzte der Beklagte gegen den Kläger ... € Zoll, ... € Tabaksteuer und ... € EUSt, mithin insgesamt ... € fest.
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