FG Nürnberg - Urteil vom 16.01.2013
3 K 974/11
Normen:
GG Art 3 Abs. 1; EStG § 10;

Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung des steuerfreien Arbeitgeberzuschusses zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung auf die Beiträge zur Basisversicherung für den Sonderausgabenabzug

FG Nürnberg, Urteil vom 16.01.2013 - Aktenzeichen 3 K 974/11

DRsp Nr. 2013/2554

Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung des steuerfreien Arbeitgeberzuschusses zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung auf die Beiträge zur Basisversicherung für den Sonderausgabenabzug

1. Die Höhe der Anrechnung des steuerfreien Arbeitgeberzuschusses zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung auf die Beiträge zur Basisversicherung nach § 10 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4 EStG in der Neufassung durch das Gesetz zur verbesserten Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung vom 16. Juli 2009) ist nicht verfassungswidrig. 2. Die Anrechnung des Zuschusses auf die Basisversorgung führt zur Kompensation der Steuerfreiheit des Zuschusses nach § 3 Nr. 62 EStG, dient einer Gleichbehandlung mit gesetzlich krankenversicherten Personen hinsichtlich des Versicherungsumfangs und liegt innerhalb des dem Gesetzgeber zustehenden Gestaltungsspielraums.

Normenkette:

GG Art 3 Abs. 1; EStG § 10;

Tatbestand:

Streitig ist die Höhe der Anrechnung des steuerfreien Arbeitgeberzuschusses zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung auf die Beiträge zur Basisversicherung.

Die Klägerin ist alleinstehend und als Ärztin nichtselbständig tätig. Ihr Bruttoarbeitslohn betrug im Streitjahr 2010 93.123 €. Sie ist privat kranken- und pflegeversichert und erhält dafür einen steuerfreien Zuschuss ihres Arbeitgebers.