FG München - Beschluss vom 22.08.2005
5 V 5107/04
Normen:
GewStG (2002) § 10a ; FGO § 69 Abs. 3 S. 1 § 69 Abs. 2 S. 2 ;

Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung des Verlustabzugs gemäß § 10a GewStG in der ab 01.01.2004 geltenden Fassung

FG München, Beschluss vom 22.08.2005 - Aktenzeichen 5 V 5107/04

DRsp Nr. 2006/29606

Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung des Verlustabzugs gemäß § 10a GewStG in der ab 01.01.2004 geltenden Fassung

Vor dem Hintergrund der BFH-Beschlüsse vom 29.4.2005 XI B 127/04 und vom 15.3.2005 IV B 91/04 bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 10a GewStG n.F..

Normenkette:

GewStG (2002) § 10a ; FGO § 69 Abs. 3 S. 1 § 69 Abs. 2 S. 2 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist im Einspruchsverfahren, ob die Begrenzung des Verlustabzugs gemäß § 10 a des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der ab 1. Januar 2004 geltenden Fassung verfassungswidrig ist. Der Senat hat zunächst die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts ausgesetzt und die Beschwerde zugelassen. Im Einzelnen wird auf den Beschluss 5 V 5107/04 vom 14. Juni 2005 Bezug genommen.