LSG Bayern - Urteil vom 28.06.2016
L 5 KR 103/12
Normen:
SGB V § 240; SGB V § 240 Abs. 4 S. 2; GG;
Vorinstanzen:
SG Nürnberg, vom 31.01.2012 - Vorinstanzaktenzeichen S 7 KR 354/10

Verfassungsmäßigkeit der Beitragsbemessung für freiwillig versicherte hauptberuflich Selbständige in der gesetzlichen Krankenversicherung

LSG Bayern, Urteil vom 28.06.2016 - Aktenzeichen L 5 KR 103/12

DRsp Nr. 2016/17684

Verfassungsmäßigkeit der Beitragsbemessung für freiwillig versicherte hauptberuflich Selbständige in der gesetzlichen Krankenversicherung

Freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung versicherte hauptberuflich Selbstständige (hier: Steuerberater) haben den Höchstbeitragssatz zu entrichten, wenn sie keinen aussagekräftigen Einkommensnachweis vorlegen.

Die Mindesteinnahmen-Grenze des § 240 Abs. 4 S. 2 SGB 5 ist mit dem GG vereinbar.

Tenor

I.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 31.01.2012 wird zurückgewiesen.

II.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB V § 240; SGB V § 240 Abs. 4 S. 2; GG;

Tatbestand