I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) ist verheiratet und wurde im Streitjahr 2010 mit seiner jetzigen Ehefrau zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Für seine frühere Ehefrau, die in Australien lebte, zahlte die X-GmbH aufgrund einer notariellen Scheidungsfolgevereinbarung seit Ende Mai 2010 17,85 % der dem Kläger von der X-GmbH zu gewährenden Bruttorente auf ein inländisches Konto der früheren Ehefrau.
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