Die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 14. Juli 2015
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Kläger zu tragen.
I. Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) sind verheiratet und werden im Streitjahr 2011 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
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