FG Baden-Württemberg - Urteil vom 16.07.2012
10 K 4094/09
Normen:
EStG § 19 Abs. 3 S. 2; EStG § 40b Abs. 4; LStDV § 3 Abs. 2 Nr. 3; GG Art. 3 Abs. 1;

Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Gegenwertzahlungen als Arbeitslohn

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.07.2012 - Aktenzeichen 10 K 4094/09

DRsp Nr. 2012/17065

Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Gegenwertzahlungen als Arbeitslohn

1. Die Besteuerung von Gegenwertzahlungen, die der Arbeitgeber bei Austritt aus der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder leistet, als lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn nach § 19 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 EStG ist verfassungsgemäß. 2. Zwischen Sanierungsgeldern als Pflichtzahlungen aufgrund der Systemumstellung in ein Punktesystem und Gegenwertzahlungen, deren Zahlungspflicht durch das freiwillige Ausscheiden des Arbeitgebers aus der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder begründet wird, bestehen Unterschiede von solcher Art und Gewicht, dass eine ungleiche steuerliche Behandlung verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 19 Abs. 3 S. 2; EStG § 40b Abs. 4; LStDV § 3 Abs. 2 Nr. 3; GG Art. 3 Abs. 1;

Tatbestand

Streitig ist, ob Gegenwertzahlungen des Klägers an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn darstellen.