I.
Streitig ist zwischen den Beteiligten nur noch, ob eine Ungleichbehandlung zwischen Arbeitnehmern und Unternehmern bei der steuerlichen Erfassung des Vorteils einer Fahrzeugüberlassung für Familienheimfahrten gerechtfertigt ist.
Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine Partnerschaftsgesellschaft, an der zwei Rechtsanwälte beteiligt sind. Der Partner S lebte ursprünglich in X. Seit 1992 ist er in Y als Rechtsanwalt tätig.
In den Streitjahren (2001 bis 2004) unterhielt S in X eine Wohnung. Seine drei Kinder lebten in dieser Zeit ebenfalls in X. In Y wohnte er in einer von ihm erworbenen 80 qm großen Eigentumswohnung.
S durfte zwei Kfz der Klägerin in den Streitjahren auch für private Fahrten nutzen. Diese Nutzung bewertete die Klägerin pauschal anhand der 1 %-Methode.
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