I. Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) ist eine GmbH, die ... betreibt. Im Streitjahr 2010 wies sie in ihrem Jahresabschluss nach Handelsrecht einen Jahresfehlbetrag von ca. 668.000 € aus; der für die Festsetzung der Körperschaftsteuer hiernach errechnete Gesamtbetrag der Einkünfte betrug ./. 536.616 €.
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