Auf die Beschwerde der Antragsteller werden die Beschlüsse des Finanzgerichts Münster vom 31.08.2018, vom 26.10.2018 und vom 14.11.2018 —jeweils
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Die Berechnung der Höhe der auszusetzenden Zinsbeträge wird dem Finanzamt übertragen.
Die Beschwerde des Antragsgegners wird zurückgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens haben die Antragsteller zu 68 % und der Antragsgegner zu 32 % zu tragen.
I.
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