I. Der Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) erzielte im Streitjahr 2001 Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von 25 060 DM, Einkünfte aus selbständiger Arbeit in Höhe von 220 172 DM, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von 1 113 268 DM, Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von 160 857 DM sowie Werbungskosten-Überschüsse aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von 28 286 DM.
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