FG Köln - Beschluss vom 29.03.2007
10 K 274/07
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 ; EStG § 9 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DStRE 2007, 1087
EFG 2007, 1090

Verfassungsmäßigkeit der Pendlerpauschale

FG Köln, Beschluss vom 29.03.2007 - Aktenzeichen 10 K 274/07

DRsp Nr. 2007/14999

Verfassungsmäßigkeit der Pendlerpauschale

Die Neuregelung der Pendlerpauschale durch das JStG 2007 verstößt nicht gegen das Grundgesetz.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 ; EStG § 9 Abs. 2 ;

Tatbestand:

I. Der Kläger begehrt, im Wege der Lohnsteuerermäßigung die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten zu berücksichtigen. Er ist Physiker und bezieht einen Arbeitslohn von über 70.000 EUR jährlich. Der Kläger hatte für 2007 beantragt, auf der Lohnsteuerkarte einen Freibetrag von 5.520 EUR einzutragen (230 Tage x 80 km x 0,30 EUR). Der Beklagte hatte diesen Antrag mit dem sich aus der Einspruchsentscheidung vom 11. Januar 2007 ergebenden Gründen abgelehnt und den Freibetrag nur hinsichtlich der Kosten für die Entfernung ab dem 21. Kilometer berechnet.