Die Kläger sind Eheleute. Der Ehemann erzielt als Steuerberater, vereidigter Buchprüfer und Rechtsbeistand für Handels-, Gesellschafts- und bürgerliches Recht (ohne Familien- und Erbrecht) hauptsächlich Einkünfte aus freiberuflicher Arbeit, die Ehefrau bezieht als Bilanzbuchhalterin überwiegend Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
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