FG Berlin-Brandenburg, vom 27.08.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 8289/10
BFH, vom 28.10.2015 - Vorinstanzaktenzeichen I R 65/13
Verfassungsmäßigkeit der steuerrechtlichen Behandlung von im Anrechnungsverfahren unbelasteten Eigenkapitalbestandteilen nach dem pauschalen ausschüttungsunabhängigen Nachbelastung
BVerfG, Beschluss vom 07.12.2022 - Aktenzeichen 2 BvR 988/16
DRsp Nr. 2023/3386
Verfassungsmäßigkeit der steuerrechtlichen Behandlung von im Anrechnungsverfahren unbelasteten Eigenkapitalbestandteilen nach dem pauschalen ausschüttungsunabhängigen Nachbelastung
1. Die Ausnahmeregelung des § 34 Abs. 16KStG (i.d.F. des JStG 2008), nach der nur bestimmte Wohnungsunternehmen sowie steuerbefreite Körperschaften statt der ausschüttungsunabhängigen Körperschaftsteuererhöhung gemäß § 38 Abs. 5 und 6KStG (i.d.F. des JStG 2008) die Weiteranwendung des bisher geltenden Rechts und damit eine ausschüttungsabhängige Körperschaftsteuererhöhung beantragen können, stellt eine rechtfertigungsbedürftige Ungleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1GG) dar.2. Sie unterliegt einer über die reine Willkürprüfung hinausgehenden Kontrolle, weil sich die Differenzierung auf die Ausübung der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1GG) auswirkt. Eine körperschaftsteuerrechtliche Regelung hat objektiv berufsregelnde Tendenz, wenn sie für eine steuerrechtliche Privilegierung unmittelbar an bestimmte wirtschaftliche Tätigkeiten anknüpft und nicht ungeachtet der jeweiligen Art der beruflichen Betätigung greift.
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