FG Köln, vom 20.01.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 5241/02
Verfassungsmäßigkeit der Übergangsregelung zum Verlustabzug gem. § 8 Abs. 4 KStG a.F.
BFH, Urteil vom 01.08.2014 - Aktenzeichen I R 95/04
DRsp Nr. 2015/83
Verfassungsmäßigkeit der Übergangsregelung zum Verlustabzug gem. § 8 Abs. 4KStG a.F.
Übergangsregelung zum Verlustabzug nach § 8 Abs. 4KStG a.F. nicht verfassungswidrig1. Bei Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Körperschaftsteuer ist in den Fällen des § 8 Abs. 4KStG 1996 nicht nur die Höhe des jeweiligen Verlustbetrages, sondern auch die steuerliche Abzugsfähigkeit dieses Betrages nach Maßgabe der im Feststellungszeitpunkt geltenden Rechtslage für das spätere Abzugsjahr verbindlich festzulegen (Bestätigung des Senatsurteils vom 22. Oktober 2003 I R 18/02, BFHE 204, 273, BStBl II 2004, 468).
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