FG Baden-Württemberg - Gerichtsbescheid vom 21.06.2001
9 K 474/00
Normen:
EStG 1997 § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ; EStG § 22 Nr. 3 ; StEntlG 1999/2000/2002; GG Art. 20 Abs. 3 ; GG Art. 100 Abs. 1 ; EStG 1997 § 23 Abs. 3 ;
Fundstellen:
EFG 2001, 1386

Verfassungsmäßigkeit der Verlängerung der Spekulationsfrist für Grundstücke

FG Baden-Württemberg, Gerichtsbescheid vom 21.06.2001 - Aktenzeichen 9 K 474/00

DRsp Nr. 2001/12814

Verfassungsmäßigkeit der Verlängerung der Spekulationsfrist für Grundstücke

Die rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist für private Grundstücksveräußerungen auf zehn Jahre ist jedenfalls in solchen Fällen nicht verfassungswidrig, in denen die zuvor gültige zweijährige Spekulationsfrist am 24.3.1999 -dem Zeitpunkt, in dem das StEntlG 1999/2000/2002 beschlossen wurde- noch nicht abgelaufen war.

Normenkette:

EStG 1997 § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ; EStG § 22 Nr. 3 ; StEntlG 1999/2000/2002; GG Art. 20 Abs. 3 ; GG Art. 100 Abs. 1 ; EStG 1997 § 23 Abs. 3 ;

Tatbestand:

Streitig ist die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der einkommensteuerlichen Erfassung eines Gewinns aus der Veräußerung einer Eigentumswohnung.