I.
Streitig ist im Einspruchsverfahren die Festsetzung von Zinsen zur Körperschaftsteuer 1995 unter Anwendung des § 233 a Abs. 2 a Abgabenordnung ohne Berücksichtigung der Körperschaftsteuer-Minderung gemäß § 27 Abs. 1 und 3 Satz 1 Körperschaftsteuergesetz aufgrund einer am 25.3.1996 beschlossenen Gewinnausschüttung für 1995.
Wegen des Sachverhalts im einzelnen wird auf die Akte und die von den Beteiligten eingereichten Schriftsätze Bezug genommen.
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