BFH - Beschluss vom 10.01.2012
I R 66/09
Normen:
BVerfGG § 80; GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3; GG Art. 25; GG Art. 59 Abs. 2; GG Art. 100 Abs. 1; AO § 2 Abs. 1; DBA-Türkei 1985 Art. 15 Abs. 1; Zustimmungsgesetz zum DBA-Türkei vom 27. November 1989; DBA-Türkei 1985 Art. 23 Abs. 1 Buchst. a Satz 1; DBA-Türkei 1985 Art. 26; DBA-Türkei 1985 Art. 30 Abs. 2; EStG 2002 § 19; EStG 2002 i.d.F. des StÄndG 2003 § 50d Abs. 8 Satz 1;
Vorinstanzen:
FG Rheinland-Pfalz, vom 30.06.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 1415/09 1649

Verfassungsmäßigkeit des § 50d Abs. 8 S. 1 EStG 2002 i.d.F. des Steueränderungsgesetzes 2003; Gewährung der völkerrechtlich in einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vereinbarten Freistellung der Einkünfte eines unbeschränkt Steuerpflichtigen aus nichtselbstständiger Arbeit bei der Veranlagung

BFH, Beschluss vom 10.01.2012 - Aktenzeichen I R 66/09

DRsp Nr. 2012/8732

Verfassungsmäßigkeit des § 50d Abs. 8 S. 1 EStG 2002 i.d.F. des Steueränderungsgesetzes 2003; Gewährung der völkerrechtlich in einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vereinbarten Freistellung der Einkünfte eines unbeschränkt Steuerpflichtigen aus nichtselbstständiger Arbeit bei der Veranlagung

Es wird eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 50d Abs. 8 Satz 1 EStG 2002 i.d.F. des Steueränderungsgesetzes 2003 insoweit gegen Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 und Art. 25 sowie Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, als hierdurch für die Einkünfte eines unbeschränkt Steuerpflichtigen aus nichtselbständiger Arbeit die völkerrechtlich in einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vereinbarte Freistellung der Einkünfte (hier: nach Art. 23 Abs. 1 Buchst. a Satz 1 i.V.m. Art. 15 Abs. 1 DBA-Türkei 1985 i.V.m. dem dazu ergangenen Zustimmungsgesetz vom 27. November 1989) bei der Veranlagung ungeachtet des Abkommens nur gewährt wird, soweit der Steuerpflichtige nachweist, dass der Staat, dem nach dem Abkommen das Besteuerungsrecht zusteht, auf dieses Besteuerungsrecht verzichtet hat oder dass die in diesem Staat auf die Einkünfte festgesetzten Steuern entrichtet wurden.

Normenkette:

BVerfGG § 80; GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3; GG Art. 25; GG Art. 59 Abs. 2; GG Art. 100 Abs. 1; AO § 2 Abs. 1; DBA-Türkei 1985 Art. 15 Abs. 1;