1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Bei der Klägerin handelt es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), deren Gegenstand die Unternehmens-, Wirtschafts- und Finanzberatung auf Honorarbasis und aller damit verbundenen Tätigkeiten, jedoch ohne Vermittlung sowie Tätigkeit nach § 34 c der Gewerbeordnung, ist.
Zunächst schätzte der Beklagte (das Finanzamt - FA -) die Besteuerungsgrundlagen. Die Steuerbescheide für 2003 und für 2004 ergingen jeweils unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|