I. Sachverhalt
Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind zusammenveranlagte Ehegatten und haben zwei 1981 und 1984 geborene Kinder. Der Kläger erzielte in den Streitjahren als Rechtsanwalt Einkünfte aus selbständiger Arbeit, seine Ehefrau als Beamtin Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit.
Nach den nicht bestrittenen Angaben der Kläger haben diese 1990 bzw. 1997 folgende Versicherungsbeiträge geleistet:
1990 1997
Kranken- und Pflegeversicherung 5 542 DM 10 968 DM
Lebensversicherung 12 589 DM 24 582 DM
(Anteil des Klägers 11 761 DM 23 744 DM)
Unfallversicherung 1 008 DM 1 440 DM
Haftpflichtversicherung 275 DM 275 DM
insgesamt 19 414 DM 37 265 DM
Außerdem wurden 1990 Bausparbeiträge in Höhe von 16 399 DM geltend gemacht.
In den Einkommensteuerveranlagungen wurden nach § 10 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben wie folgt abgezogen:
1990 1997
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