I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist ein eingetragener Verein. Nach § 4 seiner Satzung ist der "Verein ein Zusammenschluß von Menschen, die sich für die staatsbürgerliche Bildung in der Gesellschaft, insbesondere zum Thema der demokratischen Grundordnung einsetzen wollen. Dieser Zweck soll verfolgt werden durch:
1. Eine intensive Aufklärungs- und Bildungsarbeit.
2. Die gedankliche Weiterentwicklung der Staats- und Gesellschaftsform unter dem Gesichtspunkt des zunehmenden Bedürfnisses der Menschen nach Selbstbestimmung und nach Möglichkeiten der direkten politischen Einflußnahme, z.B. durch Volksbegehren und Volksentscheidung.
3. Der Verein ist parteipolitisch neutral. Er verfolgt keine politischen Zwecke im Sinne der einseitigen Beeinflussung der politischen Meinungsbildung oder der Förderung politischer Parteien."
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