Tenor:
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist zwischen den Beteiligten, ob der Ausschluss des Ausgleichs von Verlusten aus stillen Beteiligungen an Kapitalbeteiligungen gemäß § 15 Abs. 4 Satz 6, § 20 Abs. 1 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) i.d.F. des Gesetzes zum Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen (StVergAbG) vom 16. Mai 2003, Bundessteuerblatt (BStBl) I 2003, 321, verfassungsgemäß ist.
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