FG Düsseldorf, vom 18.06.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 6487/02
Verfassungsmäßigkeit des besonderen Kirchgelds in Nordrhein-Westfalen
BFH, Urteil vom 19.10.2005 - Aktenzeichen I R 76/04
DRsp Nr. 2006/49
Verfassungsmäßigkeit des besonderen Kirchgelds in Nordrhein-Westfalen
»Die Einführung des besonderen Kirchgelds für Kirchenmitglieder, die in glaubensverschiedener Ehe leben, zum 1. Januar 2001 nach dem Kirchensteuergesetz Nordrhein-Westfalen, den einschlägigen Kirchensteuerordnungen und dem Kirchensteuerbeschluss 2001 verstößt nicht gegen Verfassungsrecht.«