I.
Streitig ist, ob die Bezüge eines Steuerpflichtigen, der aus Altersgründen in einem Heim untergebracht ist, zur Sicherung seines Existenzminimums über den allgemeinen Grundfreibetrages hinaus bis in Höhe der Kosten für ein Altersheim von der Einkommensteuer freizustellen sind.
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