Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 12. Februar 2014
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Untergang von Körperschaftsteuerguthaben im Zuge einer Liquidation mit dem Grundgesetz (GG) vereinbar ist.
Gegenstand der 1988 gegründeten Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), einer GmbH, war die Beteiligung an anderen Gesellschaften, insbesondere an der X KG als persönlich haftende Gesellschafterin. Alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer war X.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|