FG Hamburg, Beschluss vom 28.04.2000 - Aktenzeichen II 769/99
DRsp Nr. 2001/1715
Verfassungsmäßigkeit des Vorwegabzugs
1. Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass die Kürzung des Vorwegabzuges gem. § 10 Abs. 3 Nr.2 S. 2 EStG und die Tarifvorschrift des § 32 aEStG verfassungsgemäß sind.2. Rechtsanwälte können ihre Betriebsausgaben nicht in Anlehnung der Höhe von Aufwandsentschädigungen für Parlamentarier schätzen.