FG Hamburg - Beschluss vom 28.04.2000
II 769/99
Normen:
EStG § 10 Abs. 3 ; EStG § 32a; EStG § 4 Abs. 4 ;

Verfassungsmäßigkeit des Vorwegabzugs

FG Hamburg, Beschluss vom 28.04.2000 - Aktenzeichen II 769/99

DRsp Nr. 2001/1715

Verfassungsmäßigkeit des Vorwegabzugs

1. Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass die Kürzung des Vorwegabzuges gem. § 10 Abs. 3 Nr.2 S. 2 EStG und die Tarifvorschrift des § 32 a EStG verfassungsgemäß sind. 2. Rechtsanwälte können ihre Betriebsausgaben nicht in Anlehnung der Höhe von Aufwandsentschädigungen für Parlamentarier schätzen.

Normenkette:

EStG § 10 Abs. 3 ; EStG § 32a; EStG § 4 Abs. 4 ;

Tatbestand: