Die Beteiligten streiten darüber, inwieweit ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 2 Abs. 3 Satz 3 Einkommensteuergesetz (EStG) bestehen.
Dem Rechtstreit liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
Der ledige Antragsteller (AS) erzielte im Streitjahr 2002 die folgenden Einkünfte:
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb: 66.201,-- EUR
- Einkünfte aus nichtselbständiger
Arbeit: 222.469 ,-- EUR
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung:
- 296.690 ,-- EUR
Die Verluste aus Vermietung und Verpachtung resultieren aus...Objekten, die der AS 1998 im Fördergebiet erworben hat. In den Verlusten aus Vermietung und Verpachtung sind Sonderabschreibungen nach § 4 Fördergebietsgesetz in Höhe von 239.647,-- EUR enthalten.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|