I.
Streitig ist nur noch, ob die vom Gesetzgeber in § 138 Abs. 4 Bewertungsgesetz (BewG) festgeschriebene Dauer der Geltung der Wertverhältnisse zum 01. Januar 1996 verfassungsgemäß ist.
Der in dem angefochtenen Feststellungssammelbescheid vom 28.09.2001 zur Ermittlung der Grundstückswerte zugrundegelegte Bodenrichtwert zum 01.01.1996 betrug 4.600 DM/m2. Demgegenüber betrug der Richtwert zum 31.12.1998 und 31.12.2000 lediglich 4.200 DM/m2.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|