Verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung der für eine wesentliche Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ab 1999 gültigen Beteiligungsquote von 10%; Anteilsübertragung zwischen Ehegatten zur Vermeidung einer wesentlichen Beteiligung nicht rechtsmissbräuchlich; Einkommensteuer 1999
FG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.03.2002 - Aktenzeichen 1 K 63/00
DRsp Nr. 2002/9395
Verfassungsrechtlich unzulässige "Rückwirkung" der für eine "wesentliche" Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ab 1999 gültigen Beteiligungsquote von 10%; Anteilsübertragung zwischen Ehegatten zur Vermeidung einer wesentlichen Beteiligung nicht rechtsmissbräuchlich; Einkommensteuer 1999
1. Bei Veräußerungen von zum Privatvermögen gehörenden wesentlichen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften ist die durch das StEntlG 1999/2000/2002 erfolgte Absenkung der "Wesentlichkeitsgrenze" in § 17 Abs. 1EStG von 25 % auf 10 % zur Vermeidung einer verfassungswidrigen Rückwirkung dahingehend auszulegen, dass das Tatbestandsmerkmal "wesentliche Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre" für jeden abgeschlossenen Veranlagungszeitraum nach der für diesen jeweils geltenden Wesentlichkeitsgrenze zu bestimmen ist.2. Die Veräußerung eines GmbH-Anteils im Jahr 1999 durch eine bereits zum Jahresbeginn 1999 mit weniger als 10 % beteiligte Gesellschafterin ist auch dann nicht nach § 17 Abs. 1EStG steuerpflichtig, wenn sie innerhalb des für § 17EStG maßgeblichen Fünfjahreszeitraums vor 1999 noch (hier bis zum 30.12.1998) mit über 10 % beteiligt war.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Kanzleitrainer Online" abrufen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.