A.
I.
Der Beschwerdeführer hatte gegen ein Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf rechtzeitig Revision zum Bundesfinanzhof eingelegt, die mit Vorbescheid vom 29. November 1978 als unbegründet zurückgewiesen wurde. Der Vorbescheid wurde dem Prozeßbevollmächtigten des Beschwerdeführers am 29. Januar 1979 zugestellt. Mit Schriftsatz vom 27. Februar 1979 stellte dieser Antrag auf mündliche Verhandlung. Ausweislich des in den Verfahrensakten enthaltenen Briefkuverts ist dieses Schreiben am 27. Februar 1979 (Faschingsdienstag) in Bonn zur Post gegeben und um 21.00 Uhr abgestempelt worden. Der Schriftsatz ging am Donnerstag, den 1. März 1979, beim Bundesfinanzhof in München ein.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|