BFH - Beschluß vom 03.08.1999
VIII B 79/98
Normen:
EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1 ; FGO § 74 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 222

Verfassungsrechtliche Bedenken gegen Abfärberegelung

BFH, Beschluß vom 03.08.1999 - Aktenzeichen VIII B 79/98

DRsp Nr. 2000/670

Verfassungsrechtliche Bedenken gegen Abfärberegelung

Gegen die Abfärbewirkung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Dies gilt auch bezüglich der Folgewirkung auf die Gewerbesteuer.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1 ; FGO § 74 ;

Gründe:

Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ist nicht begründet.