BFH - Beschluss vom 15.10.2014
X E 23/14
Normen:
GG Art. 19 Abs. 4;
Fundstellen:
BFH/NV 2015, 219

Verfassungsrechtliche Grenzen der Festsetzung von Gerichtskosten

BFH, Beschluss vom 15.10.2014 - Aktenzeichen X E 23/14

DRsp Nr. 2014/18369

Verfassungsrechtliche Grenzen der Festsetzung von Gerichtskosten

1. NV: Die Höhe der gesetzlichen Gerichtsgebühren kann mit dem verfassungsrechtlichen Justizgewährungsanspruch unvereinbar sein, wenn das Kostenrisiko zu dem mit dem Verfahren angestrebten wirtschaftlichen Erfolg derart außer Verhältnis steht, dass die Anrufung der Gerichte nicht mehr sinnvoll erscheint. 2. NV: Es ist verfassungsrechtlich noch hinzunehmen, dass für das Verfahren über eine unstatthafte Beschwerde gegen einen unanfechtbaren Beschluss des FG bei einem Streitwert von lediglich 21 € Gerichtsgebühren von 70 € entstehen. In einem solchen Fall tritt der verfassungsrechtliche Gesichtspunkt der Ermöglichung eines Zugangs zu den Gerichten in den Hintergrund, weil ein Zugang zur Rechtsmittelinstanz --in verfassungsrechtlich bedenkenfreier Weise-- von vornherein nicht eröffnet war.

Ist ein Rechtsmittel schon deshalb zurückzuweisen, weil ein Rechtsweg nicht gegeben war, so kann eine gerichtliche Gebühr für die Bearbeitung einer Eingabe, mit der ein Bürger einen nicht vorhandenen Rechtsweg beschreiten will, den Rechtsweg nicht in unzumutbarer Weise erschweren.

Normenkette:

GG Art. 19 Abs. 4;

Gründe