A.
Gegenstand des Verfahrens ist die Verfassungsmäßigkeit der Getränkesteuererhebung der Stadt G./Bayern aufgrund ihrer Getränkesteuersatzung vom 16. März 1949, geändert durch Satzung vom 19. Februar 1968.
I.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|