LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 11.05.2021
8 sa 1655/20
Normen:
StGB § 86a; ZPO § 91;
Fundstellen:
AuR 2021, 336
EzA-SD 2022, 3
NZA-RR 2021, 427
Vorinstanzen:
ArbG Neuruppin, vom 17.11.2020 - Vorinstanzaktenzeichen Ca 967/19

Verfassungstreuepflicht von LehrernTattoo-Schriftzug Meine Ehre heißt Treue als Verstoß gegen VerfassungstreuepflichtFehlende Eignung eines Lehrers wegen TattooMaß der Treuepflicht anhand von Stellung und AufgabenKein Abmahnerfordernis bei erheblichem Eignungsmangel

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.05.2021 - Aktenzeichen 8 sa 1655/20

DRsp Nr. 2021/10103

Verfassungstreuepflicht von Lehrern Tattoo-Schriftzug "Meine Ehre heißt Treue" als Verstoß gegen Verfassungstreuepflicht Fehlende Eignung eines Lehrers wegen Tattoo Maß der Treuepflicht anhand von Stellung und Aufgaben Kein Abmahnerfordernis bei erheblichem Eignungsmangel

1. Lehrkräften obliegt nach § 3 Absatz 1 Satz 2 TV-L eine Verfassungstreuepflicht 2. Die fehlende Eignung für die Tätigkeit als Lehrkraft kann aus einem Verfassungstreuepflichtverstoß folgen 3. Die Tätowierung der Losung "Meine Ehre heißt Treue" stellt einen solchen Verfassungstreuepflichtverstoß dar

I. Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Neuruppin vom 17.11.2020 - 2 (3) Ca 967/19 - abgeändert:

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

II. Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

III. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

StGB § 86a; ZPO § 91;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund zweier außerordentlicher, hilfsweise ordentlicher Kündigungen und damit verbunden um einen Anspruch auf vorläufige Weiterbeschäftigung.

Der am ....1983 geborene, ledige und einem Kind zum Unterhalt verpflichtete Kläger ist diplomierter Lebensmittelchemiker.