FG Niedersachsen - Urteil vom 08.02.2000
7 K 525/97
Normen:
GG Art. 3 ;
Fundstellen:
EFG 2001, 374

Verfassungswidrigkeit des EStG 1996

FG Niedersachsen, Urteil vom 08.02.2000 - Aktenzeichen 7 K 525/97

DRsp Nr. 2000/7788

Verfassungswidrigkeit des EStG 1996

1. Die Einkommensteuer 1996 ist nicht wegen Verstoßes gegen Art. 3 GG verfassungswidrig. 2. Auch etwaige Vollzugsmängel bei der Durchsetzung des Einkommensteuerrechts führen nicht zur Verfassungswidrigkeit.

Normenkette:

GG Art. 3 ;

Tatbestand

Die Kl sind Eheleute. Sie werden zur Einkommensteuer zusammenveranlagt.