FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 30.11.2006
5 K 208/06
Normen:
EStG § 7g Abs. 3 S. 3 Nr. 3 ;
Fundstellen:
EFG 2007, 1588

Verfolgbarkeit der Bildung einer Rücklage in der Buchführung (§ 7g Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 EStG)

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 30.11.2006 - Aktenzeichen 5 K 208/06

DRsp Nr. 2007/15614

Verfolgbarkeit der Bildung einer Rücklage in der Buchführung (§ 7g Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 EStG)

Für die Verfolgbarkeit der Bildung einer Rücklage in der Buchführung im Sinne des § 7 g Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 EStG reicht es aus, wenn für die einzelnen Wirtschaftsgüter eine Sammelbuchung erfolgt und sich die für die Anerkennung der Ansparrücklage erforderlichen Angaben in der Buchführung befinden. Eine getrennte Buchung jeder einzelnen Rücklage ist nicht erforderlich (gegen BMF-Schreiben vom 25. Februar 2004, Randnummer 15, BStBl. I 2004, 337, 339).

Normenkette:

EStG § 7g Abs. 3 S. 3 Nr. 3 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Beklagte zu Recht die Bildung einer Ansparabschreibung gemäß § 7 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) in Höhe von 68.000,00 EUR für den Veranlagungszeitraum 2003 versagt hat.