BFH - Beschluss vom 01.09.2003
VII B 172/03
Normen:
FGO §§ 56 116 Abs. 2 S. 1 § 155 ; ZPO § 246 Abs. 1 ;

Verfristetes Rechtsmittel; Wiedereinsetzung; Tod eines Beteiligten

BFH, Beschluss vom 01.09.2003 - Aktenzeichen VII B 172/03

DRsp Nr. 2004/3579

Verfristetes Rechtsmittel; Wiedereinsetzung; Tod eines Beteiligten

1. Legt ein Prozessbevollmächtigter eine NZB nicht - wie vorgeschrieben - beim BFH, sondern beim FG ein und ist das Rechtsmittel daher verfristet, so kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht in Betracht.2. Durch den Tod eines Beteiligten, der durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten ist, tritt eines Unterbrechung des Verfahrens nicht ein.3. Bei einer unzulässigen NZB besteht kein Anspruch auf Akteneinsicht, da die Akten unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt geeignet sind, der Rechtsschutzgewährung zu dienen.

Normenkette:

FGO §§ 56 116 Abs. 2 S. 1 § 155 ; ZPO § 246 Abs. 1 ;