LAG Düsseldorf - Urteil vom 10.06.2022
6 Sa 1118/21
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2; ZPO § 91 Abs. 1; ZPO § 138 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 23.11.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1876/21

Vergleichbarkeit von Flugkapitänen bei Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchGAuslegung arbeitsvertraglicher Klausel zum dienstlichen Wohnort ohne VersetzungsmöglichkeitUnklarheiten arbeitsvertraglicher Regelungen zum dienstlichen Wohnort zu Lasten des verwendenden ArbeitgebersAbgestufte Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers für Fehlerhaftigkeit der Sozialauswahl

LAG Düsseldorf, Urteil vom 10.06.2022 - Aktenzeichen 6 Sa 1118/21

DRsp Nr. 2023/389

Vergleichbarkeit von Flugkapitänen bei Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG Auslegung arbeitsvertraglicher Klausel zum dienstlichen Wohnort ohne Versetzungsmöglichkeit Unklarheiten arbeitsvertraglicher Regelungen zum dienstlichen Wohnort zu Lasten des verwendenden Arbeitgebers Abgestufte Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers für Fehlerhaftigkeit der Sozialauswahl

1. Wird in den Arbeitsverträgen von Flugkapitänen jeweils ein dienstlicher Wohnsitz ohne Versetzungsmöglichkeit vereinbart, so können im Rahmen einer sozialen Auswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG nur diejenigen Flugkapitäne miteinander verglichen werden, die am selben Ort beschäftigt werden.2. Ob mit der Angabe eines dienstlichen Wohnsitzes im Arbeitsvertrag der Einsatzort verbindlich vereinbart wird oder der Arbeitgeber lediglich seiner rechtlichen Verpflichtung zur Angabe einer Heimatbasis nachkommen wollte, bedarf im Einzelfall der Auslegung. Bleibt ein nicht behebbarer Zweifel, so geht dieser bei einer von der Arbeitgeberin vorformulierten Klausel zu deren Lasten.

Tenor

I.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 23.11.2021 - Az.: 5 Ca 1876/21 - wird zurückgewiesen.

II.

Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

III.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

KSchG § 1 Abs. 2; ZPO § 91 Abs. 1; ZPO § 138 Abs. 1;

Tatbestand

1. 2. 3.