FG Niedersachsen - Urteil vom 17.04.2012
14 K 336/10
Normen:
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 9;
Fundstellen:
DStR 2014, 6
DStRE 2014, 1295
IStR 2014, 822

Vergleichbarkeit von Schulabschlüssen im Rahmen des Sonderausgaben-Abzugs

FG Niedersachsen, Urteil vom 17.04.2012 - Aktenzeichen 14 K 336/10

DRsp Nr. 2013/19867

Vergleichbarkeit von Schulabschlüssen im Rahmen des Sonderausgaben-Abzugs

Schulgeldzahlungen für den Besuch eines Kindes auf einer englischen Privatschule unterliegen nur dann dem SA-Abzug, wenn die Schule in einem Mitgliedsstaat der EU oder in einem Staat belegen ist, auf den das Abkommen über den EWR Anwendung findet und die Schule zu einem von dem zuständigen inländischen Ministerium eines Landes, von der Kultusministerkonferenz der Länder oder von einer inländischen Zeugnisanerkennungsstelle anerkannten oder einem inländischen Abschluss an einer öffentlichen Schule als gleichwertig anerkannten, allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schul-, Jahres- oder Berufsabschluss führt. Zu den Institutionen, welche die mit der Anerkennung der Vergleichbarkeit des Schulabschlusses verbundene schulrechtliche Beurteilung aussprechen. Fehlt die Bescheinigung einer derartigen Institution, kommt der SA-Abzug nicht in Betracht.

Normenkette:

EStG § 10 Abs. 1 Nr. 9;

Tatbestand:

Die Kläger sind Eheleute und werden zur Einkommensteuer zusammenveranlagt.