Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Kiel vom 11.10.2018, 5 Ca 1165 b/17, abgeändert:
Aufgrund des Beschlusses des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 16.07.2018 - Az.
Die außergerichtlichen Kosten trägt die Klägerin aus einem Beschwerdewert von 4.074,02 Euro.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Parteien streiten darüber, ob für den Berufungsrechtszug eine Terminsgebühr in den Kostenfestsetzungsbeschluss aufzunehmen ist.
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