FG Münster vom 24.02.1999
13 K 7328/98 E
Fundstellen:
EFG 1999, 607

Vergleichsrechnung Kindergeld und Kinderfreibetrag

FG Münster, vom 24.02.1999 - Aktenzeichen 13 K 7328/98 E

DRsp Nr. 2001/3036

Vergleichsrechnung Kindergeld und Kinderfreibetrag

1. Erhält der Steuerpflichtige für ein Kind erst im Laufe des Jahres Kindergeld (z.B. bei einem Zuzug des Kindes aus dem Ausland), ist für die Monate ohne Kindergeldanspruch anteilig ein Kinderfreibetrag zu berücksichtigen. 2. In die nach § 31 Satz 4 EStG vorzunehmende Vergleichsrechnung sind in diesem Fall nur die Monate mit Kindergeld- und Kinderfreibetragsanspruch einzubeziehen.

Tatbestand:

Zu entscheiden ist, ob bei der Vergleichsberechnung nach § 31 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) auf den Kalendermonat oder den gesamten Veranlagungszeitraum abzustellen ist.

Der Kläger ist liberianischer Staatsangehöriger. Er lebt mit seiner Ehefrau und den fünf gemeinsamen Kindern in ... . Sie waren ab 1993 im Besitz einer Daueraufenthaltsbefugnis nach § 35 des Ausländergesetzes (AuslG). Ab 04.06.1997 ist ihnen eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis (§ 15 AuslG) erteilt. Das Arbeitsamt Familienkasse - bewilligte Kindergeld für alle Kinder ab 01.05.1997.