Die Berufung des Klägers und die Anschlussberufung des Beklagten gegen das am 9.1.2020 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 65 % und der Beklagte zu 35 %.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien bleibt vorbehalten, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
I.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|